Position der Association Spitex privée Suisse (ASPS)

EFAS (Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen) und deren Ausdehnung auf die Langzeitpflege

1. EFAS-Vorlage

Die Finanzierung der ambulanten und stationären Akutmedizin in den Krankenhäusern und Kliniken soll mit der EFAS-Vorlage vereinheitlicht werden. Die Krankenversicherungen sollen künftig alle ambulanten und stationären Behandlungen – mit Ausnahme der Langzeitpflege – finanzieren. An die Kosten sollen die Kantone einen festzulegenden Beitrag leisten. Damit wird ein (unechtes) monistisches System eingeführt, worin nur eine Stelle die Leistung bezahlt (EFAS: Krankenkassen) und mit den anderen Finanzierungspartnern (EFAS: Kantone/öff. Hand) danach abrechnet. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) verlangt zudem, dass EFAS in einem zweiten Schritt auf die Langzeitpflege ausgedehnt und für die Umsetzung eine verbindliche Frist gesetzt wird. Der Bundesrat begrüsst den Einbezug der Pflege ausdrücklich.

2. Position der ASPS

Die ASPS begrüsst die EFAS-Vorlage im Grundsatz und steht einer Ausdehnung des Geltungsbereichs auf die Langzeitpflege in einem zweiten Schritt und mit einer verbindlichen Frist positiv gegenüber.

  •       Ausdrücklich wird die Schaffung einer gesamtschweizerisch gültigen Finanzierungslösung mit klaren Rahmenbedingungen – im Gegensatz zu der heutigen, mit grossen Defiziten belasteten, uneinheitlichen Pflegefinanzierung – begrüsst.
  •      Eine einheitliche Finanzierung auf transparenter Grundlage, weitgehend harmonisierter Erhebung des Pflegebedarfs und monistischer Abrechnung mit einer einzigen zuständigen Stelle fördert die Effizienz, vereinfacht die Administration und senkt die Kosten.
  •      Einheitliche, von den Partnern (Leistungserbringerverbände Langzeitpflege, Kantone, Krankenversicherungen) im Rahmen einer nationalen Tariforganisation verhandelte Beiträge führen zu Finanzierungs-, Planungs- und Rechtssicherheit für alle Leistungserbringer.
  •      Mit EFAS werden Finanzierungsbarrieren entlang der Versorgungskette abgebaut und damit die Koordination, Integration sowie Durchlässigkeit im System gefördert und Fehlanreize abgebaut.
  •      Aus Sicht der ASPS führt EFAS zu einer künftig gleichmässigen Verteilung der Belastung durch das Kostenwachstum auf Kantone und Krankenversicherungen, d.h. auf Steuer- und auf Prämienzahler.
  •      Die Finanzierung der Pflegeleistungen soll subjekt- und patientenorientiert erfolgen, was zur Erhöhung der Kostentransparenz sowie zur besseren Vergleichbarkeit der Angebote unter den Leistungserbringern beiträgt.
  •      Die vollständige Ausfinanzierung der Gesamtkosten der Pflege nach einem einheitlichen nationalen Tarifstruktur-System, das im Rahmen der Tariforganisation und der dort geführten Verhandlungen anpassungsfähig bleibt und gleichzeitig Kontinuität sichert, ist effizient.
  •      EFAS schafft für alle Leistungserbringer in der stationären und ambulanten Langzeitpflege gleich lange Spiesse, fördert mit einer stabilen Finanzierung die Dynamik und den Wettbewerb und verbessert so kontinuierlich die Angebote für die betroffene Bevölkerung.

Die ASPS will hingegen nicht, dass EFAS zu

  •      einer einseitigen Umverteilung der Kosten auf die öffentliche Hand (Kantone und damit die Steuerzahler) führt, sondern künftig eine ausgeglichene Belastung auf die Krankenversicherungen und Kantone erfolgt;
  •      eine zunehmenden Regulierungs- und Kontrolltätigkeit auf Seiten Krankenversicherungen und/oder öffentlicher Hand und damit zu zusätzlichen Kosten führt, die den Effizienzgewinn der einheitlichen Finanzierung zunichtemachen würden;
  •      bei der Zulassung der Leistungserbringer durch die Kantone zu Einschränkungen über nicht leistungsbezogene (Pflege und Betreuung) Vorgaben und Auflagen führt;

Die verbindliche Frist für den Einbezug der Langzeitpflege muss so bemessen sein, dass die betroffenen Akteure ohne Zeitnot, jedoch mit einem verbindlichen Zeitplan die richtigen Ziele gemeinsam festlegen und die Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung erarbeiten können.

3. Mitarbeit der ASPS bei EFAS Langzeitpflege

 Die ASPS ist bereit sich bei der Erarbeitung der EFAS-Lösungen für die Langzeitpflege mit den anderen Leistungserbringerverbänden, den Kantonen sowie den Verbänden von Städten und Gemeinden, dem BAG sowie den Krankenversicherungsverbänden zu engagieren und aktiv mitzuarbeiten.

Bern, 3. Juni 2020

Association Spitex privée Suisse ASPS
Uferweg 15, 3013 Bern
Tel. 031 370 76 73, info@spitexprivee.swiss

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