Volksabstimmung 24. November 2024: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
(Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen stellt sicher, dass alle Gesundheitsleistungen für alle Menschen in allen Lebenslagen nach demselben Verteilschlüssel entrichtet werden. Damit wird auch die Finanzierung der Leistungen der Pflege zu Hause und im Pflegeheim auf ein neues, tragfähiges Fundament gestellt. ARTISET CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse und ASPS unterstützen die Vorlage und empfehlen ein JA zu dieser wegweisenden Gesundheitsreform.