Keine Patientenbeteiligung zu bezahlen ist landesweit für die ambulante Akut- und Übergangspflege. Diese neu geschaffene Finanzierungskategorie gilt grundsätzlich nur, wenn die Pflege direkt an einen Spitalaufenthalt anschliesst und spitalärztlich verordnet worden ist. Sie ist zudem zeitlich auf zwei Wochen beschränkt. Die Tarife werden in den kantonalen Tarifverträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern festgelegt.