Neue Pflegefinanzierung

Langzeitpflege

Administrativverträge

Bestandteil der «Administrativ-Verträge der ambulanten Pflege» sind u.a. Bestimmungen zu administrativen Prozessen und die Kontrolle der Leistungserbringer durch die Versicherer. Vertragspartner sind die beiden Verbände Association Spitex privée Suisse und Spitex Schweiz sowie tarifsuisse ag, die HSK-Versicherer und die CSS-Versicherungen. Private und öffentliche Spitex-Organisationen können diesen Verträgen als Leistungserbringer beitreten.

Wenn eine Organisation direkt mit den Krankenkassen abrechnen will (System "Tiers Payant") muss sie dem Administrativvertrag beitreten.
Ohne Beitritt zu den Administrativverträgen gilt das System "Tiers Garant". Somit kann die Organisation nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. In diesem Fall muss sie die Rechnungen an ihre Patientinnen und Patienten senden.

 

Akut- und Übergangspflege

Administrativvertrag

Der Administrativ-Vertrag für die Akut und Übergangspflege (AÜP) wurde zwischen den Verbänden Associations Spitex privée Suisse und Spitex Schweiz sowie tarifsuisse AG als Vertreterin der Versicherer abgeschlossen. Private und öffentliche Spitex-Organisationen können diesem Vertrag als Leistungserbringer beitreten.
Der Vertrag regelt u.a. die Vergütung von Leistungen, Mitteln und Gegenständen sowie administrative Abläufe für die Akut- und Übergangspflege, inkl. Rechnungsstellung. Er hat für die ganze Schweiz Gültigkeit.
Die Tarife selbst sind nicht Bestandteil des Administrativ-Vertrages. Diese werden auf kantonaler Ebene festgelegt.

LU: Tarifvertrag mit tarifsuisse im Kanton Luzern

 

Tarifvertrag IV/UV/MV

Der Tarifvertrag IV/UV/MV regelt u.a. die Abgeltung von ambulanten Pflegeleistungen (Spitex-Leistungen) inkl. dafür erforderlicher Anforderungen sowie die Rechnungsstellung. Die darin enthaltenen Bestimmungen haben in der ganzen Schweiz Gültigkeit. Vertragspartner sind die beiden Verbände Association Spitex privée Suisse und Spitex Schweiz, sowie die Medizinaltarif-Kommission (UVG) , die Militärversicherung (MV) und die Invalidenversicherung (IV).

Neue Tarife ab 1. Oktober 2024
Ab dem 1. Otkober 2024 gelten neue Tarife. Sie sind in der Tarifstruktur abgebildet.

   » Kantonale Verträge

Association Spitex privée Suisse ASPS
Uferweg 15, 3013 Bern
Tel. 031 370 76 80, info@spitexprivee.swiss

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