Neue Pflegefinanzierung
Langzeitpflege
Administrativverträge
Bestandteil der «Administrativ-Verträge der ambulanten Pflege» sind u.a. Bestimmungen zu administrativen Prozessen und die Kontrolle der Leistungserbringer durch die Versicherer. Vertragspartner sind die beiden Verbände Association Spitex privée Suisse und Spitex Schweiz sowie tarifsuisse ag, die HSK-Versicherer und die CSS-Versicherungen. Private und öffentliche Spitex-Organisationen können diesen Verträgen als Leistungserbringer beitreten.
Wenn eine Organisation direkt mit den Krankenkassen abrechnen will (System "Tiers Payant") muss sie dem Administrativvertrag beitreten.
Ohne Beitritt zu den Administrativverträgen gilt das System "Tiers Garant". Somit kann die Organisation nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. In diesem Fall muss sie die Rechnungen an ihre Patientinnen und Patienten senden.
- Administrativvertrag tarifsuisse 01.05.2023
- Rundschreiben tarifsuisse Streichung In-House-Pflege 13.02.2017
- Rundschreiben tarifsuisse Abschaffung PVK 16.12.2016
- Administrativvertrag HSK 01.04.2023
- Administrativvertrag CSS 01.04.2023
- Hilflosenentschädigung - Information UVG
- Hilflosenentschadigung - Leistungskatalog
Beitrittsformular für Mitglieder ASPS - Beitrittsreglement Administrativvertrag
- Liste Vertragsbeitritte tarifsuisse, HSK und CSS 20.11.2024
Administrativverträge HSK und CSS 2021, tarifsuisse 2022: Gliederung und Neuerungen
Akut- und Übergangspflege
Administrativvertrag
Der Administrativ-Vertrag für die Akut und Übergangspflege (AÜP) wurde zwischen den Verbänden Associations Spitex privée Suisse und Spitex Schweiz sowie tarifsuisse AG als Vertreterin der Versicherer abgeschlossen. Private und öffentliche Spitex-Organisationen können diesem Vertrag als Leistungserbringer beitreten.
Der Vertrag regelt u.a. die Vergütung von Leistungen, Mitteln und Gegenständen sowie administrative Abläufe für die Akut- und Übergangspflege, inkl. Rechnungsstellung. Er hat für die ganze Schweiz Gültigkeit.
Die Tarife selbst sind nicht Bestandteil des Administrativ-Vertrages. Diese werden auf kantonaler Ebene festgelegt.
- Administrativvertrag AÜP tarifsuisse 1.1.2022
- Liste Beitritt Versicherer AÜP
Administrativvertrag AÜP HSK 1.1.2023
Administrativvertrag AÜP CSS 1.1.2023 - Beitrittsformular für Mitglieder ASPS
- Beitrittsreglement Administrativvertrag AÜP
- Beitrittsliste Leistungserbringer AÜP 20.11.2024
LU: Tarifvertrag mit tarifsuisse im Kanton Luzern
- Tarifvertrag Kt. LU
- Genehmigung des Vertrags durch den Regierungsrat
- Reglement
- Beitrittsformular für Mitglieder ASPS
- Liste Vertragsbeitritte 4.1.2023
Tarifvertrag IV/UV/MV
Der Tarifvertrag IV/UV/MV regelt u.a. die Abgeltung von ambulanten Pflegeleistungen (Spitex-Leistungen) inkl. dafür erforderlicher Anforderungen sowie die Rechnungsstellung. Die darin enthaltenen Bestimmungen haben in der ganzen Schweiz Gültigkeit. Vertragspartner sind die beiden Verbände Association Spitex privée Suisse und Spitex Schweiz, sowie die Medizinaltarif-Kommission (UVG) , die Militärversicherung (MV) und die Invalidenversicherung (IV).
Neue Tarife ab 1. Oktober 2024
Ab dem 1. Otkober 2024 gelten neue Tarife. Sie sind in der Tarifstruktur abgebildet.