Auf den 1. Januar 2011 ist die neue Pflegefinanzierung in Kraft getreten. In verschiedenen Kantonen müssen Pflegebedürftige für Spitex-Pflege neu eine Patientenbeteiligung bezahlen; dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und zur Franchise.
Die neue Regelung stützt sich auf das vom eidgenössischen Parlament beschlossene Gesetzespakete. Neu wird die Spitex-Pflege kantonal unterschiedlich finanziert. Zwar ist der Anteil, den die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt, im ganzen Land gleich hoch; doch in verschiedenen Kantonen müssen sich die Pflegebedürftigen neu mit bis zu Fr. 15.35 pro Tag resp. Fr. 5602.75 pro Jahr an den Pflegekosten beteiligen, dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und zur Franchise.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt neu an die ambulante Pflege (ohne Akut-/Übergangspflege) der Spitex landesweit folgende Tarife pro Stunde (abgerechnet pro 5 Minuten, minimal aber 10 Minuten):
- Bedarfsabklärung und Beratung Fr. 76.90
- Untersuchung und Behandlung Fr. 63.00
- Grundpflege Fr. 52.60
Die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen sind von der neuen Pflegefinanzierung nicht betroffen. Hauswirtschaftliche Leistungen werden durch die Krankenkassen ausschliesslich mit Zusatzversicherung übernommen.
Die privaten und öffentlichen Spitex-Organisationen wurden mit der neuen Pflegefinanzierung gleichgestellt. Jeder Patient und jede Patientin können also frei entscheiden, von welcher Organisation sie sich betreuen lassen wollen. Aufs Portemonnaie hat das keinen Einfluss.