2019 entschied das Bundesgericht: Pflegende Angehörige können Leistungserbringenden nach KVG sein. Doch klare Regeln fehlen bis heute. Auf Basis eines neuen Gutachtens von Andreas Faller fordert die ASPS 7 konkrete Massnahmen, um diese Lücke zu schliessen. Und endlich Rechtssicherheit für Leistungserbringer und Finanzierer zu schaffen.
Medienmitteilung
ASPS - Position zur Angehörigenpflege
Gutachten zur Betreuung und Pflege durch Angehörige unter besonderer Berücksichtigung der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
Als erster Kanton hat Zürich konkrete Massnahmen ergriffen und Rahmenbedingungen geschaffen. Die ASPS begrüsst dies, weist jedoch bei der Berechnung auf die Erstellung einer Kostenrechnung hin.