Im Rahmen der Beratungen zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWST) hat der Ständerat entschieden, dass die Leistungen aller Spitex-Organisationen in den Bereichen Haushalthilfe und Betreuung künftig von der Steuer ausgenommen werden sollen. Ein wichtiger Schritt für die Gleichbehandlung aller öffentlichen und privaten Organisationen. Wird dieser Entscheid bestätigt, werden alle Patientinnen und Patienten gleich behandelt. Rund 50% aller geleisteten Betreuungsstunden werden durch private Spitex-Organisationen erbracht.
Medienmitteilung