Die von privaten Spitex-Organisationen in den Bereichen Hauswirtschaft und Betreuung erbrachten Dienstleistungen wurden von den kantonalen Arbeitsämtern in den vergangenen Jahren fast ausnahmslos als bewilligungspflichtiger Personalverleih qualifiziert. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat diese langjährige Praxis in einem sorgfältig begründeten Urteil vom 29. März 2023, welches unlängst veröffentlicht wurde, nun widerlegt.